Pssst! Wann Ruhezeiten sind und was ortsüblicher Lärm bedeutet

Für gute Nachbarschaft sorgen durch Rücksichtnahme

Lärmbelästigung ist einer der Top-Gründe für Probleme mit den Nachbarn. Deshalb klären wir in diesem Artikel zwei wichtige Begriffe: Ruhezeiten und Ortsüblichkeit. Dazu findest du noch die diesbezüglichen Regelungen in deiner Stadt. Warum wir uns mit dem Thema beschäftigen? FragNebenan ist Österreichs größtes soziales Netzwerk für Nachbarn.

Ruhezeiten

Werktags gilt der Zeitraum zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und zwischen 12 Uhr und 15 Uhr als übliche Ruhezeit. Das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde etwas anders geregelt. Deshalb ist es sinnvoll, sich in seiner Gemeinde zu erkundigen. Unser Überblick über die größten Städte:

  • Wien
    • Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt die Nachtruhe.
    • Die Sonntagsruhe ist allgemein keine rechtliche Vorgabe mehr. 
    • Darüber hinaus können ortspolizeilich oder im Mietvertrag weitere Ruhezeiten festgelegt sein, zum Beispiel in einer Kleingartensiedlung.
    • Achtung! Auch außerhalb dieser Zeiten darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden.
  • Graz
  • Linz
  • Salzburg
    • Werktags von 12 Uhr bis 14 Uhr und 19 Uhr bis 8 Uhr
    • An Sonn- und Feiertagen ist nur der Zeitraum von 10 Uhr bis 12 Uhr von den Ruhezeiten ausgenommen
    • Die Infos im Detail
  • Innsbruck:
  • Klagenfurt
    • Ruhezeiten sind werktags von 19 Uhr bis 7 Uhr sowie von 12.00 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertagsruhe 
    • D​​​etails siehe​​​​ Lärmschutzverordnung
 

Unternehmen, die weiterhelfen können

 

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Foto: weasel.jem – Kinder können schon mal laut sein.
Nicht dein Musikgeschmack? Gib deinen Nachbarn kurz Bescheid. Vielleicht sind sie netter als sie sich anhören.
 

Ortsüblichkeit

  • Die Ortsüblickeit ist ein objektiv meßbarer Maßstab, nach dem beurteilt wird, ob etwas zu laut ist. Es geht dabei nicht um persönliches Empfinden. 
  • Das Schreien eines Babys ist beispielsweise ortsüblich. Wenn ein Achtjähriger aber stundenlang tobt, ist es das nicht. 
  • Vierstündiges Klavierspielen mag in dem einen Bezirk ortsüblich sein, im anderen nicht. Das kommt tatsächlich darauf an, ob das auch in anderen Wohnungen im Bezirk so gehandhabt wird. 
  • Im Zweifelsfall bei der Stadt nachfragen, welcher Lärm wann ortsüblich ist und welcher nicht. 
 
erstellt in Rechtliches am 11. Februar 2021 um 11:20

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