Tipps zur Betriebskostenabrechnung

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Information

  • Wien
  • Öffentlich (jeder kann einsehen und anmelden)
  • Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
    bei uns hängt derzeit im Stiegenhaus ein Aushang, siehe Foto, wonach eine Nachzahlung von 8,600.- Euro ins Haus steht, also aufgeteilt auf alle ca zwölf Mieter/innen. "Per sofort". Natürlich ist man gewohnt dass die Betriebskosten bereits in der Miete inkludiert sind und bei der Abrechnung nur geringfügige Beträge dazukommen können. Manchmal hat ein Haus auch ein Plus, die Betriebskosten des Hauses sind geringer als die Mieter/innen bereits bezahlt haben. Bei einer formal ordnungsgemäß erstellten Betriebskostenabrechnung tritt die Fälligkeit einer Nachzahlung per Gesetz sofort ein. Die Betriebskosten eines Hauses setzen sich aus vielen einzelnen Posten zusammen, wie z.B. Reinigung, Dachreparatur, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Strom im Stiegenhaus, Müll, Wassergebühren, etc., etc. Bei uns bedeutet die Nachzahlung zirka 600.- bis 800.- Euro pro Haushalt was sofort zu stemmen ist. Natürlich kann man versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Prinzipiell hat der Vermieter jedoch das Recht eine Auflösung des Mietvertrags bei Nichtbezahlung zu veranlassen. Es ist daher wichtig, dass man als Mieter/in diesbezüglich eine Vorsorge getroffen hat, also eine Rücklage für derartige Fälle ganz nach dem Motto, Vorbeugen ist besser als Heilen. Oder, die kluge Frau und der kluge Mann, bauen vor.

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